Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie u. U. einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.
Bedingungen für die Kostenerstattung:
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentümer/-in des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasverbrauchsgerätes sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugerätes müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als zwei Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung des alten Gasverbrauchsgerätes installiert wurde.
Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förderungen/Finanzierungen kombinierbar.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenerstattung nach § 19a EnWG erst ab Erhalt des Erstinformationsschreibens durch den Netzbetreiber, die Stadtwerke Nettetal GmbH, eingereicht werden kann. Anträge, die davor eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.